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Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Jürgen Aberle, AB-Pulverlacke

Geltung ab 01.08.2011

 

§ 1 Geltungsbereich

1.  Lieferungen,  auch  zukünftige,  erfolgen  stets  und  ausschließlich  zu  diesen  Bedienungen.

2.  Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung  zustimmen.

3.  Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden

.4.  Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1.  Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der  bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

2.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

1.  Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung  nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen.
4. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den  Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben.

 

§ 4 Lieferung

1.Die angegebenen Liefertermine sind nur ungefähr und nicht bindend, da sie allem  Unvorhergesehenen untergeordnet sind, das uns von der Einhaltung der Termine  abhalten  könnte, ohne dass hierdurch ein Recht des Käufers entsteht, die Vertragsauflösung oder Schadenersatz wegen verspäteter Ausführung der Leistung zu verlangen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerungen bei unseren Zulieferern, behördlichen  Maßnahmen sowie allen sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die nicht in unserem direkten Haftungsbereich liegen, wird die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung, wie etwa im Rahmen eines Scheck-Wechsel- Verfahrens, fortbesteht. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Alle aus dem  Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen  aus  Kontokorrent), tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

 

§ 6 Gewährleistung

1 .Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Er halt auf Mängel zu untersuchen. Beanstandungen jeglicher Art sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 14 Tagen ab Wareneingang schriftlich direkt an uns gerichtet werden und wenn Menge, Warentyp, betreffende Artikel und Chargennummer sowie der Grund der Reklamation genannt werden. Dieselbe Frist läuft bei versteckten Mängeln ab möglicher Entdeckung des Fehlers,  z. B. durch Stichproben und/oder  technische  Prüfung. Liegt ein Gesamtauftrag vor, so sind evtl. Teillieferungen separat zu rügen. Gehen wir auf Reklamationen der Sache nach ein, verlieren wir dadurch nicht das Recht, die Rüge als verspätet oder unzutreffend zurückzuweisen.

2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem  zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Über den Einsatz der Ware entscheidet der Käufer eigenverantwortlich. Sofern nicht spezifische Eigenschaften und  Eignungen der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck schriftlich zugesichert werden, sind auch Beratung oder Hinweise unverbindlich. Sie befreien den Käufer nicht von seiner eigenen Prüfung, erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung. Für eine unterbliebene Beratung haften wir auch im Falle leichter  Fahrlässigkeit nur, wenn damit eine dem Verwendungszweck gefährdende Verletzung wesentlicher Pflichten vorliegt. Im übrigen schließen wir für die Leistungs- und unserer Produkte und/oder öffentliche Äußerungen von uns, unseren Mitarbeitern und Vertriebspersonen (einschließlich Handelsvertreter) aus. Beschaffenheitsbestimmung  u.a. Werbeangaben, Prospektinhalte4. Sämtliche Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, vorbehaltlich Rückgriffansprüche gegen den Käufer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers).

 

§ 7 Haftung

1.Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, sind alle weitergehenden Ersatzansprüche des Käufers gegen uns oder einen Angestellten, Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz solcher Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind. Eine Prüfung des gelieferten Produkts für den richtigen Einsatz obliegt alleine in der Verantwortung des Käufers oder nur in schriftlicher Form durch uns. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin das der Käufer eigenständig den Einsatz unserer Produkte entscheidet oder den Einsatz unserer Produkte in schriftlicher Form von uns anfordern kann , sollte keine schriftliche Anforderung für den Einsatzzweck unserer Produkte durch den Käufer erfolgen , handelt der Käufer eigenverantwortlich für den Einsatz unserer gelieferten Produkte .
2. Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns, Angestellten, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen haften wir nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung  wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatzanspruch für die Verletzung  wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.  Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz  1+2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

 

§ 8 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2.  Erfüllungsort  und  Gerichtsstand  für  Lieferungen  und  Zahlungen  Scheck- und Wechselklagen), sowie einschließlich sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen  Kaufverträgen, ist der Sitz unserer Betriebsstätte in Frankenhardt. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen3.  Der Käufer wird dar auf hingewiesen, dass alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung  stehenden Daten EDV-technisch gesammelt und verarbeitet  werden, sofern dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Der Käufer erklärt hierzu sein Einverständnis.4.  Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages . Die ungültige Bestimmung ist so handzuhaben, dass der mit ihr verfolgte Zweck in gesetzlich zulässiger Weise erreicht wird.